Tag · BK4-22-086

26 Oktober

Individuelle Netzentgelte: Festlegungsverfahren und einstweilige Anordnung der BNetzA – betroffene Unternehmen müssen jetzt handeln

Bei der Inanspruchnahme individueller Netzentgelte gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 bis 4 StromNEV gibt es eine wichtige neue Übergangsregelung in § 118 Abs. 46 EnWG, welche die Bundesnetzagentur (BNetzA) noch umsetzen muss. Betroffene Unternehmen müssen jetzt Maßnahmen ergreifen....