Das neue Hinweisgeberschutzgesetz – Was müssen Unternehmen jetzt tun? (Webinar)


Termin Details


Auf Grundlage der „EU-Whistleblower-Richtlinie“ hat der deutsche Gesetzgeber das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verabschiedet, das am 02.07.2023 in Kraft getreten ist. Wie Sie möglicherweise bereits wissen, resultiert hieraus für eine Vielzahl an Unternehmen dringender Handlungsbedarf. Unternehmen, die in der Regel mindestens 50 Beschäftigte haben, werden verpflichtet, eine sogenannte interne Meldestelle einzurichten, die eingehende Meldungen nach gesetzlichen Verfahrensvorgaben entgegennimmt und bearbeitet. Zum 17.12.2023 läuft die gesetzlich geregelte Übergangsfrist zur Einrichtung einer internen Meldestelle für kleinere Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten aus. Unternehmen ab 250 Mitarbeitern sind grundsätzlich bereits seit Inkrafttreten des Gesetzes verpflichtet.

Für kommunale Unternehmen ist eine landesgesetzliche Regelung zur Einrichtung interner Meldestellen erforderlich. Hessen hat bereits eine solche verabschiedet. In Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Baden Württemberg und anderen Bundesländern befinden sich Entwürfe derzeit im Gesetzgebungsverfahren. Im Wesentlichen nehmen die vorgesehenen Regelungen auf das HinSchG Bezug. Aufgrund der Pflicht zur Umsetzung der EU-Richtlinie werden auch die übrigen Bundesländer kurzfristig nachziehen müssen. Allgemeine Ausnahmen für kommunale Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten sieht die EU-Richtlinie nicht vor.

Im Webinar zeigen wir die neuen gesetzlichen Pflichten und mögliche Umsetzungsoptionen auf. Dabei gehen wir auch auf die Besonderheiten bei kommunalen Unternehmen sowie den Umsetzungsstand in den Bundesländern ein. Zudem stellen wir unsere BBH-Lösung zur Wahrnehmung der internen Meldestelle vor.

Die Inhalte im Einzelnen:

  • Welche Fälle erfasst das Gesetz? Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich
  • Unterschiede zwischen privaten und kommunalen Unternehmen?
  • Anforderungen an die interne Meldestelle und Wahrnehmung durch Dritte
  • Prozess bei eingehenden Meldungen
  • Sanktionen bei Pflichtverstößen
  • Vorstellung BBH-Lösung

Zur Anmeldung.

Folgenden Termin bieten wir an:

30.11.2023/Webinar.

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Nicole Nienstedt gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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