Wieso 2019 das Jahr der Elektromobilität wird – und was Sie dabei beachten müssen!

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Elektroautos in Deutschland verkaufen sich bisher nur schleppend: Weniger als 2 Prozent der neu verkauften Modelle waren 2018 E-Autos. Doch einiges spricht dafür, dass das neue Jahr 2019 eine Kehrtwende bringt. Experten gehen davon aus, dass sich die Absatzzahlen des Jahres 2019 im Vergleich zum Vorjahr auf 80.000 verdoppeln werden. Im Jahr 2022 werden dann einer Schätzung der „Nationalen Plattform Mobilität“ zufolge bereits 1 Mio. E-Wagen auf deutschen Straßen fahren. Erklärt wird dies unter anderem durch den deutschen Markteintritt des US-Autobauers Tesla. Darüber hinaus werden weltweit über 100 neue Elektrofahrzeugmodelle erwartet, vom rein elektrisch betriebenen Auto bis hin zum Plug-in-Hybrid. Aber auch das Kundeninteresse steigt offenbar im Zuge der Dieselaffäre und der Einführung von Fahrverboten, und auch die verbesserte steuerliche Förderung, leistet ihren Beitrag.

Das wird nicht ohne Folgen bleiben – etwa für den Bedarf nach öffentlich zugänglichen Ladepunkten. Interessant ist vor diesem Hintergrund das neue Förderprogramm der Bundesregierung für die notwendige Ladeinfrastruktur. Kürzlich hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) den Dritten Aufruf zur Antragseinreichung gemäß der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland veröffentlicht. Bis zum 21.2.2019 können erneut Förderanträge für E-Ladestationen bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) gestellt werden.

Antragsberechtigt sind sowohl Unternehmen als auch Städte und Gemeinden. Gefördert werden 10.000 Normalladepunkte mit einer Leistung von mindestens 3,7 kW und maximal 22 kW sowie 3.000 Schnellladepunkte mit einer Mindestleistung von 50 kW. Ferner wird auch der Netzanschluss bezuschusst. Auch die Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung von bestehender Ladeinfrastruktur sowie die Ertüchtigung eines zu einem Ladepunkt gehörenden Netzanschlusses sind förderfähig. Geförderte Ladepunkte müssen 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche öffentlich zugänglich sein.

Die Fördermittel werden regional verteilt und fest kontingentiert, um sicherzustellen, dass der Ausbau flächendeckend und bedarfsgerecht erfolgt.  Aus diesem Grund wird zwischen den Antragstellern am Ende der Antragsfrist (21.02.2019) ein Auswahlverfahren durchgeführt, in dem getrennt in den Bereichen „Normalladepunkt“, „Schnellladepunkt (geringer Bedarf)“ und „Schnellladepunkt (erhöhter Bedarf)“ anhand einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung die Fördermittel vergeben werden. Dabei liegt die maximale Förderung zwischen 2.500 Euro für Normalladepunkte und 30.000 Euro für Schnellladepunkte. Eine Schwierigkeit ist daher, das Optimum aus notwendiger Förderung und Wahrscheinlichkeit der Förderung für den jeweiligen Fall zu identifizieren.

Ansprechpartner BBH: Dr. Christian de Wyl/Dr. Roman Ringwald
Ansprechpartner BBHC: Marcel Malcher/Matthias Puffe

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