Strom- und Energiesteuerverordnung: Die Entwürfe sind da

Gesetz Paragraph Entwurf
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Eigentlich hatten wir noch gar nicht mit ihm gerechnet: Etwas früher als erwartet hat uns das Bundesfinanzministerium (BMF) den mit Spannung erwarteten Entwurf für die Änderung der Stromsteuer-Durchführungs– (StromStV) und Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieStV) auf dem Schreibtisch gelegt. Der Entwurf buchstabiert die Konsequenzen der im Sommer beschlossenen Änderungen im Stromsteuergesetz (StromStG)/Energiesteuergesetz (EnergieStG) für die entsprechenden Verordnungen aus. Nach erster Durchsicht können wir so viel sagen: Unter den vielen Details, die sich ändern, wird sehr viel Praxisrelevantes dabei sein.

Einige davon benennt das BMF in der Einleitung zum Entwurf selbst: Das betrifft u.a.

  • Regelungen zu Umfang und Voraussetzung der Gewährung von Beihilfen an Unternehmen in Schwierigkeiten,
  • Ausnahmen vom Versorgerbegriff im Bereich Kundenanlagen und beim Mieterstrom,
  • konkretisierende Regelungen im Bereich der Elektromobilität,
  • Bestimmungen für ein vereinfachtes Antrags- und Zulassungsverfahren für Batteriespeicher,
  • Einzelheiten des neu eingeführten Steuerentlastungstatbestandes für Strom, der für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) entnommen wird.

Dazu kommen eine Fülle weiterer relevante Themen, wie etwa

  • die Regelung zur Ausweisung von Steuerbegünstigungen auf Stromrechnungen,
  • die Konkretisierung des Begriffs Unternehmen des Produzierenden Gewerbes bei Drittbeauftragung,
  • Regelungen zu Verlusten im Wärmebereich und bei Nutzenergie,
  • Aufhebung der „Fristverlängerungsvorschriften“.

Zu den Entwürfen wird es jetzt sicherlich zahlreiche Stellungnahmen aus der Branche geben. Wir werden die Details nun auswerten und zeitnah wieder informieren. Wer sich selbst schon mal ein erstes Bild machen möchte: die Entwürfe finden sich hier.

Ansprechpartner: Daniel Schiebold/Niko Liebheit/Andreas Große

PS: Sie interessieren sich für dieses Thema, dann schauen Sie gern hier.

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