Privileg für Grünstromhändler: Kein Foul in der zweiten Halbzeit

Anbieter von Öko-Strom können erst einmal durchatmen. Das befürchtete Foul in der zweiten Halbzeit ist ausgeblieben, die Bundesregierung will das Grünstromhändlerprivileg doch nicht vor 2012 antasten. Dennoch, der Schock saß tief. Und eine wirkliche Entwarnung kann es auch für das nächste Jahr nicht geben.

Nach dem in § 37 Abs. 1 des EEG geregelten Grünstromhändlerprivileg sind Stromversorger, die mehr als 50 % Grünstrom an Endkunden liefern, für die gesamte Stromliefermenge von der EEG-Umlage befreit. Angesichts einer EEG-Umlage von derzeit 3,53 Cent pro Kilowattstunde (Ct/kWh) ist dies eine spürbare Entlastung.

Bereits im Verlauf des letzten Jahres wurde viel spekuliert darüber, ob das Grünstromhändlerprivileg noch vor der großen EEG-Novelle 2012 angetastet oder gar abgeschafft wird. Denn durch die Regelung steigt die ohnehin schon hohe EEG-Umlage. Um dies zu vermeiden, müsse – so hieß es – möglichst schnell eine Begrenzung vorgenommen werden.

Ende Januar 2011 schien die Politik dann Ernst zu machen: Nach einem Vorschlag des Bundesumweltministeriums (BMU) sollten Grünstromhändler für ab dem 1.7.2011 gelieferte Strommengen nicht mehr die volle EEG-Umlagenbefreiung geltend machen können, sondern lediglich eine Umlagenbefreiung in Höhe von maximal 2,0 Ct/kWh erhalten.

Bei der gegenwärtigen EEG-Umlage für das Jahr 2011 hätte dies bedeutet, dass diese Unternehmen für ab Juli 2011 gelieferte Strommengen eine EEG-Umlage in Höhe von 1,53 Cent/kWh hätten zahlen müssen. Eine solche unterjährige Anpassung des Grünstromhändlerprivilegs hätte vielfach in bestehende Stromlieferverträge für das Kalenderjahr 2011 eingegriffen und für die betroffenen Unternehmen doch recht überraschend zum Teil erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen nach sich gezogen.

Kabinett gibt vorläufig nach

Diese Bedenken haben sich nun offensichtlich auch in der Bundesregierung durchgesetzt. Wie das BMU Anfang Februar mitteilte, hat das Bundeskabinett nunmehr beschlossen, das Grünstromhändlerprivileg erst mit Wirkung zum 1.1.2012 zu modifizieren. Erst ab diesem Zeitpunkt soll die Befreiung auf maximal 2,0 Ct/kWh begrenzt sein. Dies soll – wie auch eine weitere Vergütungsabsenkung für Strom aus Photovoltaikanlagen – mit dem schon länger in der Pipeline steckenden Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien (EAG EE) geschehen, das den Bundestag noch vor der Sommerpause passieren soll.

Eine Entwarnung kann es für Grünstromhändler aber auch nicht für die künftige Gesetzesentwicklung ab 2012 geben. Denn das Bundeskabinett hat sich auch zu möglichen Änderungen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG)  im Rahmen der für 2012 geplanten EEG-Novelle geäußert. So sollen infolge des in diesem Frühjahr vorgelegten Erfahrungsberichts alle Regelungen des EEG – und damit auch das Grünstromhändlerprivileg – noch einmal umfassend überprüft werden. Stromversorger, die ab dem 1.1.2012 vom Grünstromhändlerprivileg Gebrauch machen wollen, müssen also im Rahmen der anstehenden EEG-Novelle mit noch weitergehenden Änderungen rechnen.

Ansprechpartner: Dr. Martin Altrock/Jens Vollprecht

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