Offenes WLAN: EuGH stiftet Verwirrung

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Überall verfügbares, schnelles Internet ist die Grundvoraussetzung für die fortschreitende Digitalisierung aller Lebensbereiche. Ein wichtiges Puzzlestück dabei sind öffentlich zugängliche WLAN-Netzwerke, die hierzulande aber noch viel weniger verbreitet sind als anderenorts. Dies hat auch die Politik erkannt und kürzlich eine Änderung des Telemediengesetzes (TMG) auf den Weg gebracht, durch die die Störerhaftung abgeschafft (wir berichteten) und damit ein bedeutendes Hindernis aus dem Weg geräumt wurde (wir berichteten).

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun mit seinem Urteil (Az. C-484/14) in einem Musterverfahren, in dem es ebenfalls um die Haftung von Anbietern offener WLAN-Netze ging, für Ernüchterung gesorgt. Zwar kommt auch das Gericht zu dem Schluss, dass ein Betreiber nicht für Schadensersatzansprüche haftet, wenn Nutzer über sein Netz eine Rechtsverletzung begehen. Allerdings, so der EuGH, können die Rechteinhaber einen Unterlassungsanspruch gegen den Netzbetreiber geltend machen und auch die Kosten für das Vorgehen gegen den Anschlussinhaber einfordern. Der Betrieb eines ungeschützten drahtlosen Internetzugangs kann also auch in Zukunft für den Betreiber teuer werden – trotz Abschaffung der Störerhaftung.

Noch mehr irritiert der EuGH aber mit der Aussage, dass Betreiber von öffentlich zugänglichen Netzwerken im Falle von Rechtsverstößen dazu gezwungen werden können, einen Passwortschutz einzurichten. Zugang sollen Nutzer dann nur noch erhalten, wenn sie vorher gegenüber dem Betreiber ihre Identität offen gelegt haben – zum Beispiel durch Vorzeigen ihres Personalausweises. Diese Maßnahme soll zur Abschreckung dienen, dürfte in der Praxis allerdings wenig zur Aufklärung von Rechtsverstößen beitragen. Denn sobald mehr als eine Person gleichzeitig das Netzwerk nutzt, dürfte sich die Feststellung des Übeltäters schwierig gestalten.

Für die politisch erwünschte und praktisch notwendige Verbreitung von öffentlichen Internetzugängen per WLAN ist das Urteil ein Rückschritt. Wirklich „offene“ Netze dürften sich so kaum durchsetzen, denn welcher Betreiber möchte schon riskieren, zunächst einmal abgemahnt zu werden, um danach die Infrastruktur noch einmal umzukrempeln und eine Passwortsperre einzurichten. Zu befürchten ist, dass der Ausbau der Infrastruktur weiter nur zögerlich vorangeht, bis es endlich rechtliche Rahmenbedingungen gibt, in denen Betreiber keine Haftungsrisiken mehr fürchten müssen. Es läge an der Politik, schnell klare Verhältnisse zu schaffen, um bei der Vernetzung der Bürger im internationalen Vergleich endlich aufzuholen.

Ansprechpartner: Axel Kafka/Jan-Hendrik vom Wege

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