Kommunale Eigengesellschaft kann gemeinnützig sein

(c) BBH
(c) BBH

Nicht alles, was der Staat macht, macht tatsächlich auch der Staat. Manche hoheitlichen Pflichten erfüllt die öffentliche Hand, indem sie ein privatwirtschaftliches Unternehmen, z.B. eine GmbH, installiert, die für sie die Arbeit macht. Ein Beispiel dafür ist oftmals der Rettungsdienst bei medizinischen Notfällen.

Wie steht es um die steuerliche Absetzbarkeit der Gelder, die sie solchen Unternehmen gibt? Nach einer jüngeren Entscheidung (Urt. v. 27.11.2013, Az. IR 17/12) des Bundesfinanzhofs (BFH) kann eine solche Eigengesellschaft gemeinnützig und damit steuerbegünstigt sein. Allerdings müssen die weiteren Voraussetzungen des Gemeinnützigkeitsrechts erfüllt sein. Wenn die begünstigte Gesellschaft an ihren Träger Geld ausschüttet, dann führt das dazu, dass die Steuerbegünstigung entfällt. Für die Leistungen, die die Eigengesellschaft dem Träger gegenüber erbringt, muss sie deshalb angemessen bezahlt werden. Die angemessene Bezahlung umfasst den vollen Aufwendungsersatz zuzüglich eines marktüblichen Gewinnaufschlags.

Ansprechpartner: Manfred Ettinger/Meike Weichel

Share
Weiterlesen

16 Juli

Neue Pläne der Bundesregierung: Wachstumswünsche und Wachstumsinitiative

Am 5. Juli hat die Bundesregierung ihre „Wachstumsinitiative – neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland“ veröffentlicht. Das Papier definiert ein Paket von insgesamt 49 Maßnahmen, die nach eigenem Anspruch schnell umgesetzt werden sollen. Ein genauerer Blick auf einige der Maßnahmen zeigt...

15 Juli

Telekommunikation und digitale Dienste: Neue Vorschriften im Anmarsch

Mit einer neuen Gesetzesinitiative will die Bundesregierung die Genehmigungsprozesse zur Verlegung von neuen Glasfaserlinien nach dem TKG beschleunigen. Zudem sollen die Regelungen zum Gigabit-Grundbuch sowie zum Infrastrukturatlas angepasst werden. Immerhin auf europäischer Ebene konnte ein Gesetzgebungsverfahren mit ähnlicher Zielsetzung abgeschlossen...