Erneut Klage des TelDaFax-Insolvenzverwalters gegen einen von BBH betreuten Netzbetreiber abgewiesen

(c) BBH
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Die Landgerichte (LG) Gießen (wir berichteten), Osnabrück und Fulda  (wir berichteten) haben es bereits getan. Jetzt schließt sich auch das LG Kassel an. Den Klagen des Insolvenzverwalters der TelDaFax ENERGY GmbH gegen Netzbetreiber bleibt wiederholt der Erfolg versagt.

Der Insolvenzverwalter Dr. Biner Bähr versucht bekanntlich bundesweit, Zahlungen der Gesellschaft, die diese teilweise weit vor Stellung des Insolvenzantrags an Netzbetreiber geleistet hatte, im Wege der Insolvenzanfechtung zurückzuerlangen. Die Netzbetreiber, so die Behauptung, hätten gewusst, dass die Zahlungen andere Gläubiger benachteiligten bzw. TelDaFax kurz vor der Zahlungsunfähigkeit stand. In dem Verfahren vor dem LG Kassel war das nicht der Fall. Das Gericht ließ dabei nicht nur das Zahlungsverhalten des Lieferanten einerseits und das Mahnverhalten des Netzbetreibers andererseits in seine Gesamtwürdigung einfließen, sondern zudem auch, dass der Netzbetreiber (erfolglos) eine Vorauszahlung gefordert sowie vor dem Hintergrund der seinerzeitigen Medienberichterstattung eine Pressemitteilung veröffentlicht hatte.

Erfreulicherweise ist nun auch das Landgericht Kassel der Tendenz gefolgt, die Vorsatzanfechtung nach § 133 Abs. 1 InsO nicht ausufern zu lassen. Die Entscheidung liegt damit auf einer Linie mit dem aktuellen Vorhaben des Bun­des­mi­nis­te­rium der Jus­tiz und Ver­brau­cher­schutz (BMJV), das Insolvenzanfechtungsrecht zu reformieren (wir berichteten).

Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass in der jüngeren Vergangenheit das LG Dortmund und die OLG München und Hamm entsprechenden Klagen des Insolvenzverwalters stattgegeben haben. Diese Entscheidungen können wir insoweit jedoch nur eingeschränkt bewerten, da BBH an diesen Verfahren nicht beteiligt war.

Ansprechpartner: Dr. Christian Jung/Oliver Eifertinger/Markus Ladenburger/Steffen Lux

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