Grüner Strom aus der Region? Warten auf die Regionalnachweise

Strom Grün
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Strom aus Erneuerbaren Energien, der nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) gefördert wird, kann grundsätzlich nicht als Grünstrom gekennzeichnet werden. Um aber zumindest den grünen Strom aus der Region als solchen vermarkten zu können, auch wenn er nach dem EEG gefördert wurde, sieht das EEG 2017 sog. Regionalnachweise vor (wir berichteten). Sie sollen beim Umweltbundesamt (UBA) in einem elektronischen Register geführt werden.

Noch gibt es das Regionalnachweisregister, wie es der Gesetzgeber taufte nicht. Der Start war eigentlich zum 1.1.2018 geplant. Eine Rechtsverordnung, die Einzelheiten regeln soll, befindet sich offenbar in letzten Abstimmungsrunden. Sie könnte im ersten Quartal 2018 in Kraft treten. Doch jetzt verzögert sich die Sache ohnehin: Das UBA hat nun verkündet, dass der Startschuss für das Register voraussichtlich erst am 1.1.2019 erfolgen kann. Denn noch fehlt es an einer funktionstüchtigen Software.

Was machen Stromlieferanten, die das Instrument der Regionalnachweise für ihre Stromkennzeichnung nutzen wollen, nun bis zum Registerstart? Nur mit diesen Nachweisen können sie den Strom aus Erneuerbaren Energien, finanziert aus der EEG-Umlage, als regionalen Strom ausweisen. Andere Möglichkeiten sehen die Gesetze nicht vor. Es bleibt den Lieferanten damit aktuell nichts anderes übrig: Sie müssen sich weiter in Geduld üben.

Gegebenenfalls kann aber auch schon heute Handlungsbedarf bestehen: Um die Nachweise überhaupt nutzen zu können, müssen die Lieferanten künftig Strom von den regionalen EEG-Anlagen erhalten. Wie entsprechende Verträge im Detail auszugestalten sind, lässt sich zwar wohl erst abschließend beurteilen, wenn die letzten Einzelheiten zum Regionalnachweisregister bekannt sind. Trotzdem kann es sich für Lieferanten empfehlen, sich bereits heute die Regionalnachweise für die Zukunft zu sichern. In diesem Zusammenhang kann der Abschluss von (Vor-)Verträgen gegebenenfalls bereits jetzt sinnvoll sein – trotz der Verschiebung des Startzeitpunkts für das Register.

So oder so bleibt die Frage spannend, wie der Markt die Regionalnachweise annehmen wird und ob sie der lokalen Vermarktung von Strom aus Erneuerbaren Energien neuen Schwung geben können. Zumindest für Stadtwerke und regionale Versorger dürften sich aus den Regionalnachweisen neue Chancen ergeben. Umso bedauerlicher, dass das Regionalnachweisregister immer noch nicht kommt.

Ansprechpartner BBH: Dr. Martin Altrock/Jens Vollprecht/Dr. Wieland Lehnert

Ansprechpartner BBHC: Marcel Malcher/Matthias Puffe/Daniel Pohl

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