Fördergelder nach der Kommunalrichtlinie: Antragsfenster offen bis zum 31.3.2018

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Mit dem Start des neuen Jahres hat sich das Fenster geöffnet und bleibt bis Ende März offen: Wer Fördermittel im Rahmen der Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums (BMUB) in Anspruch nehmen will, um kommunale Klimaschutzprojekte im sozialen, kulturellen und öffentlichen Bereich zu realisieren, kann bis zum 31.3.2018 einen Antrag stellen.

Die Fördermöglichkeiten durch die Kommunalrichtlinie sind Teil der Nationalen Klimaschutzinitiative des BMUB. Zwischen 2008 und 2017 wurden schon mehr als 12.000 Klimaschutzprojekte in über 3.500 Kommunen gefördert. Das Spektrum der förderfähigen Projekte ist ebenso vielfältig wie der Kreis der Antragsberechtigten. Die Entwicklung von strategischen Maßnahmen, insbesondere von umfassenden integrierten Klimaschutzkonzepten oder Teilkonzepten zu besonderen Themenschwerpunkten, zum Beispiel in den Bereichen klimagerechtes Flächenmanagement, Klimaschutz in kommunalen Liegenschaften bzw. Industrie- und Gewerbegebieten, Erneuerbare Energien, klimafreundliche Mobilität in Kommunen oder integrierte Wärmenutzung, ist ebenso förderfähig wie Investitionen in die Umsetzung konkreter Maßnahmen.

Wer einen Antrag stellen kann, hängt von den jeweiligen Themenschwerpunkten ab. Die Förderung von strategischen Maßnahmen richtet sich vor allem an Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise), kommunale Zusammenschlüsse, Hochschulen einschließlich ihrer Träger sowie körperschaftliche Religionsgemeinschaften und deren Stiftungen.

Nach Abschnitt III. Nr. 3 (1) der Kommunalrichtlinie können auch Betriebe, Unternehmen und sonstige Organisationen Anträge für die meisten Schwerpunktbereiche stellen, sofern die kommunale Beteiligung mindestens 50,1 Prozent beträgt.

Regelmäßig gefördert werden unter anderem Klimaschutzteilkonzepte zur Erschließung Erneuerbarer Energien oder etwa Konzepte zur Reduzierung von CO2-Emmissionen in Gewerbe- und Industriegebieten, zum Beispiel durch Maßnahmen für eine grüne Energieerzeugung, -speicherung und -verteilung.

Erfolgreiche Projekte zeichnen sich immer wieder durch eine gute Kooperation der interdisziplinären Akteure aus. Wichtig ist dabei, die rechtlichen Möglichkeiten und Hindernisse frühzeitig zu klären.

Im Übrigen empfiehlt es sich stets zu schauen, ob für Teile des jeweiligen Projektes Synergien durch Beantragung von Fördermitteln aus anderen Quellen möglich sind, insbesondere auch aus EU-Mitteln und Programmen.

Ansprechpartner: Dr. Dörte Fouquet/Jan-Hendrik vom Wege/Jens Vollprecht

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