Energieaudit – Wie läuft das eigentlich in Frankreich, Spanien oder einem anderen EU-Mitgliedstaat?

(c) BBH
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Die Energieeffizienzrichtlinie (wir berichteten) war bis zum 5.6.2014 umzusetzen. Dies gilt insbesondere für die Energieauditpflicht nach Art. 8 Abs. 4 Energieeffizienzrichtlinie. Zwar wurde diese Vorgabe mittlerweile in den meisten EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht überführt (in Deutschland durch §§ 8 ff. EDL-G), aber längst noch nicht in allen. Die Umsetzung steht unter anderem in Spanien, Portugal, Ungarn oder Wallonien (Flandern hat schon umgesetzt) noch aus.

Heterogenes Bild im Ländervergleich

Aber das ist noch nicht alles. Denn einige Länder haben ihren Gestaltungsfreiraum bei der Umsetzung genutzt, so dass sich ein recht heterogenes Bild der Vorgaben im Ländervergleich ergibt. So gilt beispielsweise die „Nicht-KMU-Definition“ gemäß der Empfehlung der Kommission 2003/361/EG zwar europaweit; sie wird jedoch von den einzelnen Staaten unterschiedlich ausgelegt bzw. modifiziert ins nationale Gesetz übernonmmen. So sind zwar – wie in Deutschland (wir berichteten) – in den meisten Mitgliedstaaten alle Beteiligungen im Ausland (auch im nicht EU-Ausland) bei der Ermittlung der Kennzahlen zu berücksichtigen; anders hingegen unter anderem in Österreich oder Großbritannien, die einen engeren Kreis ziehen.

Verhältnismäßig und repräsentativ

Obwohl die Frist zur Durchführung eines Energieaudits in der Richtlinie mit dem 5.12.2015 klar bestimmt ist, sind etwa Bulgarien oder Schweden „großzügiger“. Ebenfalls deutliche Unterschiede bestehen bei der Frage, wann ein Energieaudit „verhältnismäßig und repräsentativ“ für ein Unternehmen ist: Während Deutschland die Erfassung von immerhin 90 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs für notwendig (aber auch ausreichend) hält, müssen in Frankreich zunächst nur 65 Prozent (und später 80 Prozent) des Verbrauchs betrachtet werden. Auch Spanien plant, 85 Prozent genügen zu lassen.

DIN EN ISO 50001 als einheitliche Alternative

Eines eint aber alle nationale Regelungen: Das Energiemanagementsystem (EnMS) nach DIN EN ISO 50001 ist in allen EU-Mitgliedstaaten als Alternative zu einem Energieaudit zugelassen (auch wenn einige Länder darüber hinaus beispielsweise auch Umweltmanagementsysteme nach ISO 14001 und EMAS als weitere Alternative vorsehen).

Wie geht es weiter?

Soweit bekannt, ist die Europäische Kommission als „Hüterin der Verträge“ noch nicht aktiv geworden und gegen Mitgliedstaaten wegen einer möglicherweise zu großzügigen (also falschen) Umsetzung der Richtlinie vorgegangen. Man wird mit diesem heterogenen Bild wohl vorerst leben müssen. Diese Unterschiede stellen Unternehmen mit verschiedenen EU-Standorten allerdings vor große Herausforderungen. Für diejenigen, die sich (kurzfristig) über die unterschiedlichen Regelungen klar werden oder eine Strategie für die EU-weite Umsetzung festlegen müssen, heißt es nun sich zu informieren und zu entscheiden. Die Zeit drängt.

Ansprech­part­ner BBH: Daniel Schie­bold/Andreas Große/Niko Lieb­heit
Ansprech­part­ner BBHC: Mar­cel Mal­cher/Mat­thias Puffe

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