Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen ohne Abstriche

Die Planung und Genehmigung von großen Industrieanlagen, von Kraftwerken zur Energieerzeugung und von Übertragungs- und Verteilnetzen sind in Deutschland einem geordneten Verfahren unterworfen. Das ist auch notwendig, um eine detaillierte Gesamtschau mit entsprechender fachlicher Tiefe zu ermöglichen. Das Konzept des Interessenausgleichs und der breiten Öffentlichkeitsbeteiligung sorgt dafür, dass alle, die durch das jeweilige Projekt betroffen sein könnten, gehört werden und eine möglichst große Akzeptanz in der Bevölkerung sichergestellt wird. Statt der Durchsetzung von Einzelinteressen werden alle Argumente genau abgewogen und in einem transparenten Beteiligungsverfahren erörtert. Zudem ermöglicht der bestehende Rechtsschutz, dass behördliche Entscheidungen gerichtlich überprüft werden können, z.B. dann, wenn die Vereinbarkeit mit Natur- und Umweltschutz in Frage gestellt wird.

Sorgfalt, Öffentlichkeitsbeteiligung und Rechtsschutzmöglichkeiten sind die Grundsätze unserer Planungs- und Genehmigungsverfahren in Deutschland, die einen geordneten Ausbau unserer Infrastrukturen überhaupt erst ermöglichen.

Nicht immer allerdings kann die Planung und Genehmigung von Infrastrukturvorhaben in dem Zeitrahmen umgesetzt werden, in dem dies die heutige Zeit erfordert. Dabei sind die politischen Ziele – Ausbau der Erneuerbaren Energien, Ausbau der dafür benötigten Netzinfrastruktur und klimaneutrale Produktionsweisen – auf ein Szenario angewiesen, in dem diese für die Klima- und Ressourcenwende wichtigen Projekte schnell genehmigt und umgesetzt werden können.

Die Dringlichkeit, die politischen Ziele zum Klimaschutz mit beschleunigten Planungs- und Genehmigungsverfahren in Einklang zu bringen, hat die Bundesregierung erkannt. Bereits im Koalitionsvertrag finden sich entsprechende Absichtserklärungen, Planungs- und Genehmigungsverfahren einfacher, schneller und zielführender zu gestalten. In der Eröffnungsbilanz Klimaschutz hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wichtige Impulse vorgestellt.

Nun kommt es darauf an, wie aus diesen Plänen konkrete Gesetze, Verwaltungsvorgaben und Verwaltungspraxis werden. Ein aktuelles Gutachten der DialogGesellschaft und BBH soll diesen Prozess mit Hilfe von neun konkreten Vorschlägen unterstützen. Die „Beschleunigungshebel“ setzen dabei an drei verschiedenen Erfahrungswelten an: der Legislative, den Vorhabensträgern und den Behörden selbst. Die Grundsätze Sorgfalt, Öffentlichkeitsbeteiligung und Rechtsschutz bleiben dabei unangetastet, um die Transparenz und den Interessenausgleich im Rahmen der Verfahren nicht „auszuhebeln“. Vielmehr werden Potentiale für pragmatische und weniger aufwendige Entscheidungsprozesse herausgearbeitet, um die Kommunikation und letztlich die Genehmigung selbst zu beschleunigen. Das Gutachten finden Sie hier.

Ansprechpartner*innen: Prof. Dr. Ines Zenke/Andreas Große/Dr. Christian Dessau/Carsten Telschow

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