Neues von der TelDaFax Insolvenz: Die erste Klagewelle rollt

Der Streit um die TelDaFax-Insolvenz hat eine neue Eskalationsstufe erreicht: Insolvenzverwalter Biner Bähr hat bei verschiedensten Landgerichten aus § 134 InsO die Rückzahlung angefochtener Leistungen der TelDaFax Services GmbH eingeklagt. Bislang wurden sämtliche Anfechtungsansprüche lediglich außergerichtlich verfolgt (wir berichteten am 15.6.2011, 6.9.2011, 3.11.2011, 8.3.2012 und 17.9.2012). Das war aber in den meisten Fällen nicht von Erfolg gekrönt. Daher scheint es der Insolvenzverwalter (auch aus haftungsrechtlichen Gesichtspunkten) nun scheinbar für geboten zu halten, Klage zu erheben.

Die umfangreiche Klageschrift bietet zahlreiche Beweise an, um hinsichtlich der „unentgeltlichen Leistung“ im Sinne des § 134 InsO die Zahlungsunfähigkeit der TelDaFax ENERGY (ENERGY) zu begründen. Zur Erinnerung: In der Drei-Personen-Konstellation (ENERGY, Netzbetreiber und TelDaFax SERVICES GmbH) kann eine unentgeltliche Leistung des Insolvenzschuldners dann vorliegen, wenn der Leistungsempfänger (Netzbetreiber) ein Vermögensopfer erbracht hat. Dies hat er regelmäßig dann erlitten, wenn er gegen seinen Vertragspartner (ENERGY) einen „wertlosen“ Anspruch hat, da dieser aufgrund Zahlungsunfähigkeit bereits insolvenzreif ist. Eine Zahlung durch einen „Dritten“ (SERVICES) ist dann eine unentgeltliche Zuwendung, da der Netzbetreiber hierauf keinen Anspruch hat und sie daher einem „Geschenk“ gleichkommt. Auch wenn die Klagebegründung für sich genommen schlüssig erscheint, lässt sie doch bedeutende Aspekte unberührt, denn der TelDaFax-Fall ist in mancherlei Hinsicht ganz besonders gelagert. Wir haben eine umfangreiche und komplexe Verteidigungsstrategie entwickelt, um mit guten Argumenten vertretbare Einwände für die Klageerwiderung begründen zu können. Für die Netzbetreiber besteht also zunächst kein Grund, dem Anfechtungsbegehren des Insolvenzverwalters zu entsprechen.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die verschiedenen Landgerichte erstinstanzlich positionieren. TelDaFax bleibt also ein Thema, das die Energiewirtschaft noch lange beschäftigen wird.

Übrigens: In den Anfechtungsvorgängen, die ENERGY betreffend, ist es nur eine Frage des Zeit, bis der Insolvenzverwalter auch hier in das Klagestadium übergeht.

Ansprechpartner: Dr. Christian Jung/Oliver Eifertinger/Markus Ladenburger

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