Ein Masterplan gegen das Bädersterben: Schwimmbad-Notstand erreicht den Bundestag

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Der Zustand der deutschen Schwimmbäder ist teilweise miserabel – so sehr, dass man sich um die Schwimmfähigkeit der Bevölkerung Sorgen machen muss. Darauf hat die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) am 9.12.2019 in einer Anhörung beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags sehr medienwirksam aufmerksam gemacht und Initiativen zur Erhaltung der Schwimmbäder vom Deutschen Bundestag eingefordert. Es bedürfe eines Masterplans, um eine angemessene und nachhaltige Bäderversorgung durch systematische Bedarfsplanung und Bedarfsdeckung sicherzustellen. Die Kommunen dürfen mit den Missständen nicht alleine gelassen werden. Auch wenn die Zuständigkeit für den Breitensport verfassungsrechtlich bei den Ländern liege, sieht die DLRG auch den Bund in der Pflicht, da es sich hier um ein gesamtstaatliches Problem handele.

Die DLRG fordert einen „Goldenen Plan“ähnlich dem der 1960er Jahre ein. Der Goldene Plan war ein Programm aller staatlichen Ebenen, um den Mangel an Sportstätten systematisch abzubauen. Er wurde 1959 von der Deutschen Olympischen Gesellschaft (DOG) verkündet und zur anerkannten Richtlinie für die sportpolitischen, planerischen und finanzpolitischen Entscheidungen zur Entwicklung der Sportstätteninfrastruktur. Die DLRG schlägt vor, eine Gesellschaft ähnlich der DOG zu gründen, die ausschließlich die Aufgabe hat, die Bädersanierung in Deutschland zu koordinieren. Das Zeitfenster hierfür betrage zehn Jahre. Den Finanzbedarf schätzt die DLRG auf rd. 14 Mrd. Euro, der je zur Hälfte vom Bund und Ländern/Kommunen getragen werden müsste.

Bei der Anhörung am 9.12.2019 hatte die DLRG die Gelegenheit, die am 25.9.2019 überreichte Petition mit rund 120.000 Unterschriften den Mitgliedern des Petitionsausschusses zu präsentieren und Fragen zu beantworten. Es ist noch offen, ob die Petition in den Bundestag eingebracht wird. So oder so ist aber das Thema jetzt bundespolitisch gesetzt.

Die Kommunen (und teilweise auch die Länder) wissen längst, dass proaktive Maßnahmen für Sanierung oder Neubau von Schwimmbädern dringend erforderlich sind, um dem Schwimmbadsterben entgegen zu wirken. Dazu sind jedoch frühzeitige und umfassende Betrachtungen der Wirtschaftlichkeit erforderlich. Die gewünschten Nutzungsmöglichkeiten müssen gegen erforderliche Maßnahmen abgewogen und letztlich die Finanzierbarkeit des Projekts gewährleistet werden. Hierbei spielen vielfach Fördermittel eine Rolle.

Wichtig ist, dass ein Neubau oder eine Revitalisierung eines bestehenden Schwimmbades frühzeitig und sorgfältig erarbeitet wird. Dabei ist nicht nur der Bedarf zu planen, sondern auch der Markt zu erkunden und die finanzielle Tragbarkeit der umzusetzenden Maßnahmen – auch unter Berücksichtigung steuerlicher und rechtlicher Vorgaben wie Querverbundthemen, beihilfenrechtlichen Vorgaben etc. – sicherzustellen. Schließlich sind vergaberechtliche Fragen zur Ausschreibung der (Um-)Baumaßnahmen, der Beauftragung von Ingenieuren etc. zu berücksichtigen, ebenso wie die Fördermittelvorgaben: Erst nach Genehmigung der Fördermittel darf mit der Vergabe von Leistungen begonnen werden.

Ansprechpartner: Rudolf Böck/Meike Weichel/Bernd Günter/Anne Rupf

PS: Sie interessieren sich für dieses Thema, dann schauen Sie gern hier – unser 5. BBH-Bäderforum „Verkehrssicherungspflicht – was ist neu, was kann teuer werden?“. BBH unterstützt

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