EEG-Anlagen ohne Förderung: Was nun?

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Kann man EEG-Anlagen auch ohne (finanzielle) Förderung sinnvoll betreiben? Darüber wird aktuell viel diskutiert. Meist geht es dabei um die vielen Bestandsanlagen, die ab dem Jahr 2021 aus der finanziellen EEG-Förderung fallen. Aber auch schon heute gibt es die ersten Neuanlagen, die ohne finanzielle EEG-Förderung betrieben werden, weil die Betreiber andere Nutzungs- und Vertriebskonzepte – wie beispielsweise Eigenversorgungsmodelle – umsetzen oder die freie Vermarktung lukrativer ist als die Teilnahme an Ausschreibungen.

Bislang wird allerdings noch fast jede Anlage, die Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugt, über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) finanziell gefördert. Daher bestehen derzeit wenige Erfahrungen mit Anlagen außerhalb der EEG-Förderung. Vor diesem Hintergrund stellen sich viele Anlagenbetreiber und Netzbetreiber die Frage, welche Rechte und Pflichten für diese Anlagen bestehen.

Was den Netzanschluss der Anlagen betrifft, so spricht dabei viel dafür, dass die Rechte und Pflichten aus dem EEG auch für Anlagen ohne finanzielle Förderung (fort-)bestehen. Auch der Einspeisevorrang bleibt wohl grundsätzlich bestehen. Dagegen stellen sich vor allem im Hinblick auf die Abnahmepflicht durch die Netzbetreiber viele Fragen. Denn eine umfassende kaufmännische Abnahmepflicht sieht das EEG für Anlagen ohne Anspruch auf finanzielle Förderung gerade nicht vor. Offen ist, was passiert, wenn der Netzbetreiber den Strom nicht abnimmt, der Strom ohne Vertrag eingespeist wird und welche Vergütungsansprüche dann bestehen. Hier wird möglicherweise auch der Gesetzgeber nochmal tätig werden müssen.

Für Anlagenbetreiber ist es vor diesem Hintergrund nicht nur empfehlenswert, sondern geradezu zwingend, über alternative Vermarktungsmodelle nachzudenken. In aller Munde sind diesbezüglich aktuell sog. PPA (Power Purchase Agreements), also Verträge zwischen Anlagenbetreibern und großen Stromverbrauchern, für die es mittlerweile die ersten Beispielsfälle gibt. Dabei gibt es aber zahlreiche Ausgestaltungsmöglichkeiten, so dass viel von der individuellen Vertragsgestaltung abhängt. PPAs sind zudem sicherlich nicht die einzige Option für die Vermarktung von Erneuerbare-Energien-Anlagen ohne Förderung. Es bleibt daher abzuwarten, wie sich der Markt diesbezüglich entwickelt und welche (rechtlichen) Standards sich für die Vermarktung herausbilden werden.

Ansprechpartner: Dr. Martin Altrock/Jens Vollprecht/Dr. Wieland Lehnert

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