EEG 2014: Ein Gesetz, das schnell erwachsen wird

(c) BBH
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Dass die Übertragungsnetzbetreiber für die Abwicklung der EEG-Umlage verantwortlich sind, diese Regelung ist bekanntlich schon lange im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2014) verankert. Nun hat der Verordnungsgeber allerdings auch Netzbetreiber, die nicht Übertragungsnetzbetreiber sind, in die Pflicht genommen, wenn es um die Erhebung der Umlage bei der sog. Eigenversorgung geht. Auch bei der Ermittlung der finanziellen Förderung hat sich etwas geändert: Mit der Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) ist der erste Schritt in Richtung Ausschreibung getan (wir berichteten). Und dann gab es ja auch noch die Novellierung (wir berichteten) der Systemstabilitätsverordnung (SysStabV). Dazu kommen aktuelle Fälle aus der Rechtsprechung und von der Clearingstelle. Was sagt uns das? Richtig, es wird höchste Zeit für einen neuen EEG-Newsletter.

Ansprechpartner: Dr. Martin Altrock/Jens Vollprecht/Andreas Große/Dr. Wieland Lehnert

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