Da hört der Spaß auf: Gewerblicher Rechtsschutz in der Energiewirtschaft

(c) BBH
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Infolge der Liberalisierung des Energiemarktes wurde Verbrauchern der Wechsel ihres Energieversorgers zunehmend erleichtert.  Ein wichtiger Faktor für den Wechsel zu einem bestimmten Anbieter ist dabei immer der Preis. Deswegen steht der bei den Marketing-Maßnahmen der Energieversorger auch oft im Mittelpunkt. Was bei der Werbung geht und was nicht geht, das erzählen wir Ihnen in unserem aktuellen Newsletter zum Gewerblichen Rechtsschutz – aufgepeppt mit ausgewählten Highlights aus der Rechtsprechung.

Ansprechpartner: Stefan Wollschläger/Nils Langeloh

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