Auf die Plätze, fertig, Meldepflicht!

(c) BBH
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In wenigen Tagen beginnen die REMIT-Meldepflichten (wir berichteten) und wer das (unbequeme) Thema bislang zur Seite geschoben hat, sollte sich spätestens jetzt fragen, was das für das eigene Unternehmen bedeutet. Am 7.10.2015 werden die sog. Organisierten Marktplätze (OMP) meldepflichtig. Der Start der Meldepflicht für die Marktteilnehmer ist der 7.4.2016 – auch er ist also schon deutlich am Horizont erkennbar.

(Erst) Der 7.4.2016 mit Meldepflichten. Das bedeutet keine Zeit zum Durchatmen für die Markteilnehmer:

  • Denn auch wer ab Oktober noch nicht selbst melden muss, muss sich bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) registrieren und eine entsprechende Meldevereinbarung abschließen, wenn er denn über ein OMP Strom- oder Gasgeschäfte abschließt.
  • Auch die eigenen Meldepflichten machen es für die Marktteilnehmer nötig, sich vorzubereiten. Es gilt nicht nur, sich zu registrieren und die meldepflichtigen Geschäfte zu identifizieren. Als REMIT-Verpflichteter muss man sich auch überlegen, ob man sich selbst als Registered Reporting Mechanism (RRM) registriert, denn die Meldungen an die Europäische Aufsichtsbehörde ACER ist nur über ein RRM möglich. Entscheiden sollte man auch, ob man als Unternehmen die Strom- und Gasgeschäfte selbst (gegebenenfalls sogar als Dienstleister für andere) meldet oder ob und welcher Dienstleister die Meldung übernehmen soll.
  • Und dann sind hierfür auch noch die vertraglichen Grundlagen zu schaffen: Egal, ob man selbst oder ein anderer melden wird, erforderlich sind vertragliche Vereinbarungen zur Meldepflicht, zur Haftung, zum Datenschutz und zu Fehlern bzw. zur Fehlerkorrektur und Überwachung von Meldungen.

Es ist unvermeidlich, darüber schon vor dem 7.4.2016 nachzudenken und sich jetzt vorzubereiten. Der Herbst ist schon da …

Ansprechpartner: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Christian Dessau

PS: Sie interessieren sich für dieses Thema, dann schauen Sie gern hier.

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