Aktuelle Empfehlungen und offene Fragen: Regionalstrom und Darstellung im Stromkennzeichen

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Sie heißen Nebenan.Strom, Strom von hier oder einfach nur Regionalstrom: Stromprodukte, bei denen der Versorger seinen Kunden „regional“ erzeugten Strom liefert. Nutzt der Versorger dabei Regionalnachweise, müssen sie in diesem Jahr ab dem 1.11. erstmals in der Stromkennzeichnung berücksichtigt werden. Wie die Ausweisung der regionalen Erzeugung im Stromkennzeichen genau vorzunehmen ist, ist allerdings noch offen.

Unverbindlich und unklar

Die Nachweise sollen den Kunden vermitteln, in welchem Umfang der Stromanteil aus Erneuerbaren Energien, finanziert aus der EEG-Umlage, in regionalem Zusammenhang zum Stromverbrauch erzeugt worden ist.

Doch wie ist die Ausweisung der regionalen Erzeugung im Stromkennzeichen genau vorzunehmen? Das ist nicht ganz klar, auch weil dazu (noch) verbindliche Vorgaben fehlen. Im Auftrag des Umweltbundesamts (UBA) wird aktuell im Projekt „Ausweisung von Regionalstrom in der Stromkennzeichnung“ über eine deutschlandweit repräsentative Studie untersucht, wie die Darstellung aussehen könnte. Da das Projekt allerdings erst im Jahr 2021 – und damit weit nach dem 1.11.2020 – endet, kann es für die bevorstehende Stromkennzeichnung noch keine abschließenden Erkenntnisse für die Gestaltung des Kennzeichens bei Regionalstromprodukten liefern. Es bleibt abzuwarten, ob sich das in Zukunft ändern kann.

Bis zu den verbindlichen Festlegungen durch das UBA bleibt jedoch rechtlich unklar, wie mit der Regionalstromkennzeichnung umzugehen ist. Erste Antworten darauf finden sich in den kürzlich vom UBA veröffentlichten „Empfehlungen zur regionalen Grünstromkennzeichnung“ vom 3.9.2020 In diesem Hinweispapier regt das UBA an, übergangsweise verschiedene Empfehlungen für eine möglichst verbraucherfreundliche regionale Grünstromkennzeichnung umzusetzen. Da es sich aber nur um Empfehlungen handelt, die zudem auch keine spezifischen Vorgaben enthalten, bleibt die Frage der einen richtigen Regionalstromkennzeichnung erst einmal offen. Es bleibt also spannend, wie die einzelnen Stromkennzeichen der (Regionalstrom-)Versorger ab dem 1.11.2020 aussehen werden – und ob sie den rechtlichen Vorgaben auch tatsächlich entsprechen.

Ansprechpartner: Dr. Martin Altrock/Dr. Wieland Lehnert

PS: Sie interessieren sich für die Stromkennzeichnung und für die Ausweisung von Regionalstrom unter Verwendung von Regionalnachweisen? Dann schauen Sie gerne hier.

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