Vorrang des Flächenschlüssels vor dem Umsatzschlüssel bei Vorsteueraufteilung bezüglich eines gemischt genutzten Gebäude

(c) BBH
(c) BBH

Für Eingangsleistungen zur Herstellung eines Gebäudes, mit dem sowohl steuerfreie als auch steuerpflichtige Vermietungsumsätze erzielt werden, ist laut der Entscheidung vom Bundesfinanzhof (BFH) vom 23.8.2013 (Az. V R 19/09) die Aufteilung der Vorsteuern erforderlich. Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht nämlich nur für die steuerpflichtigen Ausgangsumsätze. Seit dem 1.1.2004 gilt bei einer Vorsteueraufteilung der Vorrang des Flächenschlüssels vor dem Umsatzschlüssel, welcher in vielen Fällen günstiger für den Steuerzahler war (§ 15 Abs. 4 UStG). Der Vorrang des Flächenschlüssels gilt aber nur für solche Vorsteuerbeträge, die der Vorsteuerberichtigung (§ 15a UStG) unterliegen, insbesondere also aus Anschaffungs- und Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern.

Ansprechpartner: Manfred Ettinger/Meike Weichel

Share
Weiterlesen

16 Juli

Neue Pläne der Bundesregierung: Wachstumswünsche und Wachstumsinitiative

Am 5. Juli hat die Bundesregierung ihre „Wachstumsinitiative – neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland“ veröffentlicht. Das Papier definiert ein Paket von insgesamt 49 Maßnahmen, die nach eigenem Anspruch schnell umgesetzt werden sollen. Ein genauerer Blick auf einige der Maßnahmen zeigt...

15 Juli

Telekommunikation und digitale Dienste: Neue Vorschriften im Anmarsch

Mit einer neuen Gesetzesinitiative will die Bundesregierung die Genehmigungsprozesse zur Verlegung von neuen Glasfaserlinien nach dem TKG beschleunigen. Zudem sollen die Regelungen zum Gigabit-Grundbuch sowie zum Infrastrukturatlas angepasst werden. Immerhin auf europäischer Ebene konnte ein Gesetzgebungsverfahren mit ähnlicher Zielsetzung abgeschlossen...