Effizient, effizienter, hocheffizient – neue EU-Vorgaben für KWK-Anlagen

Kraft-Wärme-Kopplungs(KWK)-Anlagen werden nur gefördert, wenn sie hoch effizient sind. So will es das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG). Aber was heißt hoch effizient? Das legt nicht der deutsche Gesetzgeber fest, sondern die Europäische Kommission. Ende Dezember 2011 wurde die bislang geltende Entscheidung aus dem Jahr 2007 neu gefasst.

KWK-Anlagen gelten insbesondere deshalb als klimaschonend, weil der eingesetzte Brennstoff durch die gekoppelte Erzeugung von Strom und Wärme grundsätzlich sehr effizient genutzt wird. Strom aus KWK-Anlagen wird daher über das KWK-Gesetz mit dem sog. KWK-Zuschlag gefördert.

Um sicherzustellen, dass die geförderten Anlagen auch tatsächlich ressourceneffizient sind, also ein Mehr an Klimaschutz erbringen, muss im Rahmen des Zulassungsverfahrens ihre „Hocheffizienz“ festgestellt werden. Das deutsche Recht verweist für die Berechnungsmethode auf die KWK-Richtlinie. Vereinfacht gesagt: Der Wirkungsgrad der jeweiligen KWK-Anlage wird mit dem Wirkungsgrad von Anlagen verglichen, die aus dem gleichen Brennstoff (Erdgas, Abfall, Holz, etc.) Strom und Wärme getrennt erzeugen, abhängig vom Baujahr. Liegt die so errechnete Primärenergieeinsparung über 0 Prozent (Anlagen bis 1 MWel) bzw. über 10 Prozent (Anlagen über 1 MWel), ist die KWK-Anlage hocheffizient. Die Wirkungsgrad-Referenzwerte und weitere Einzelheiten werden nicht in der Richtlinie festgelegt; vielmehr wird die EU-Kommission ermächtigt, dafür eine sog. Entscheidung zu erlassen, was sie erstmals im Jahr 2007 getan hat.

In der bislang geltenden Entscheidung 2007/74/EG waren Referenzwerte für Anlagen bis zum Baujahr 2011 vorgesehen. Um das Vertrauen potenzieller Anlagenbetreiber nicht zu beeinträchtigen, wurden die Referenzwerte mit dem noch Ende Dezember 2011 veröffentlichten Durchführungsbeschluss 2011/877/EU jetzt bis zum Jahr 2015 fortgeschrieben. Zugleich enthält die Entscheidung Korrekturfaktoren, die die EU-weiten Wirkungsgrad-Referenzwerte im Hinblick auf die klimatischen Bedingungen am Einsatzort der KWK-Anlage und in Ansehung der Netzverluste (abhängig von der Netzebene, in die der Strom eingespeist wird) anpassen. Diese Korrekturfaktoren haben sich nach Auffassung der EU-Kommission bewährt und wurden daher unverändert in die neue Entscheidung übernommen.

Da die Hocheffizienz einer KWK-Anlage notwendige Voraussetzung für eine Förderung nach dem KWK-Gesetz ist, hat der Durchführungsbeschluss der EU-Kommission unmittelbare Bedeutung für die Planung von KWK-Anlagen in Deutschland und muss Eingang in den Entscheidungsprozess der Anlagenbetreiber finden.

Weitere Neuigkeiten, vor allem zum Stand der aktuellen KWK-Novelle 2012, können Sie unserem aktuellen BBH-Newsletter Kraft-Wärme-Kopplung und Contracting entnehmen.

Ansprechpartner: Ulf Jacobshagen/Dr. Markus Kachel

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