Wärmeplanungsgesetz: Startschuss für Stakeholder-Dialog und Veröffentlichung des Leitfadens Wärmeplanung

Seit dem 1.1.2024 ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG) in Kraft. Am 1.7.2024 haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) nun den bundesweiten Stakeholder-Dialog für die Wärmeplanung gestartet und den Leitfaden Wärmeplanung veröffentlicht.

Startschuss für bundesweiten Dialog zur Wärmeplanung

Durch die verpflichtende Wärmeplanung soll das WPG einen wesentlichen Beitrag zur bundesweiten Dekarbonisierung der Wärmeversorgung leisten. Der Stakeholder-Dialog mit Vertreterinnen und Vertretern aus Bund, Ländern, Kommunen und Verbänden soll die Kooperation aller beteiligten Akteure unterstützen. Indem kontinuierlich die Erfahrung aller Akteure einfließt, soll die gegenseitige Unterstützung bei der praktischen Umsetzung der Wärmeplanung gefördert werden. Geplant ist eine Workshop-Reihe, in der ausgewählte Themen und Erfahrungen mit der Wärmeplanung erörtert und gemeinsam mit allen Beteiligten praktikable Lösungen entwickelt werden sollen.

Der Stakeholder-Dialog wird voraussichtlich bis zum Frühjahr 2025 andauern.

Leitfaden Wärmeplanung

Zum Auftakt des Stakeholder-Dialogs wurde der bereits zu Beginn des Gesetzgebungsverfahrens angekündigte und seitdem erwartete Leitfaden Wärmeplanung vorgestellt.

Der Leitfaden soll den Kommunen oder anderen planungsverantwortlichen Stellen sowie allen weiteren beteiligten Akteuren bei der Durchführung der Wärmeplanung nach dem WPG in der Praxis helfen. Er gibt Empfehlungen und Hilfestellungen für die einzelnen Schritte der Wärmeplanung und enthält Hinweise zu Verfahren, Methodik, zu beteiligenden Akteuren sowie relevanten Datenquellen. Außerdem erläutert er bestimmte im WPG verwendete Begriffe.

Der Technikkatalog und ein dazugehöriges Begleitdokument flankieren den Leitfaden Wärmeplanung. Der Technikkatalog enthält techno-ökonomische Parameter wie Treibhausgasemissionsfaktoren, Technologiedaten, insbesondere Technologiekosten und Gebäudedaten, die für quantitative Schätzungen oder Berechnungen herangezogen werden können.

Der Leitfaden Wärmeplanung und der Technikkatalog sind rechtlich unverbindlich, die Bundesministerien empfehlen aber, die Begleitmaterialien bei der Durchführung der Wärmeplanung zugrunde zu legen. Zudem soll der Leitfaden Wärmeplanung keine statische Empfehlung bleiben, sondern auf Basis der Erfahrungen bei der weiteren Erstellung von Wärmeplänen fortentwickelt werden.

Einordnung und Ausblick

Die bundesweite Wärmeplanung ist eine große Herausforderung. Die Hilfestellung durch die Begleitmaterialien ist deshalb sehr zu begrüßen. Da die Ausgangssituationen für die Wärmeplanung nicht einheitlich sind, können die Begleitmaterialien aber wohl nicht als Schritt-für-Schritt-Anleitung für jede Kommune dienen.

Bislang enthält der veröffentlichte Leitfaden auch keinen expliziten Hinweis darauf, welche Maßgaben gelten, wenn die Kommune einen kommunalen Versorger mit der Durchführung der Wärmeplanung beauftragt. Klar dürfte sein, dass die Vorschriften zum Vergabe- und Wettbewerbsrecht zu berücksichtigen sind.

Spannend bleibt schließlich die Umsetzung in den Ländern. Diese dürfte inzwischen überall angestoßen sein und auch durch Stakeholder-Dialog und Leitfaden geprägt werden.

Ansprechpartner*innen: Dr. Heiner Faßbender / Alexander Bartsch / Johanna Riggert / Alisa Obert / Katharina v. Schack

Ansprechpartner BBHC: Roland Monjau / Lars Dittmar

PS: Sie möchten umfassendere Informationen zu diesem Thema erhalten? Dann besuchen Sie gerne unser Webinar „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze – Überblick für Versorgungsunternehmen“ am 25.09.2024 um 9 Uhr.

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