Preisbremsen auf der Zielgeraden: Endabrechnung und Co. aus Lieferantensicht (Webinar)


Termin Details


Der Markt und vor allem die Lieferanten, sehen sich in der abschließenden Abwicklung der gewährten Entlastungen, so auch im Rahmen der Durchführung der Endabrechnungen und die Beantragung der Erstattung für die gewährten Entlastungen einschließlich der erforderlichen Prüfvermerke noch mit einer Reihe von Herausforderungen konfrontiert, obwohl die Letztverbraucher seit 01.01.2024 keine Entlastungen aus den Preisbremsengesetzen mehr erhalten.

Insbesondere halten immer wieder neue Informationen der Prüfbehörde oder des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) den Markt in Atem, so jüngst Aussagen zur Frist hinsichtlich der Endabrechnungen gegenüber dem Bund/ÜNB sowie zu möglichen Risiken aus Rückforderungsansprüchen gegenüber Kunden. Solche ergänzende Informationen zu den Preisbremsengesetzen (EWPBG und StromPBG) führen zu veränderten Fristen, Formvorgaben u.ä..

Das Ende der Frist für die finalen Selbsterklärungen der Letztverbraucher zum 31.05.2024 steht unmittelbar bevor, mit welchen sich Lieferanten in dieser Marktrolle befassen müssen und eine Endabrechnung anschließen müssen, aber auch in der Marktrolle des Letztverbrauchers betroffen sein können. Der Umgang mit eventuellen Fristverlängerungen ist zu prüfen.  Auch die Preisbremsen-Entlastungsrückforderungsverordnung (PBRüV) sowie ergänzende Hinweise der Prüfbehörde gilt es dabei zu beachten.

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Folgenden Termin bieten wir an:

Mittwoch, den10.06.2024 von 10.00 Uhr – 12:00 Uhr.

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Nadine Haase gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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