Arbeitskreis Quartier (Hybrid)


Termin Details


Um für das komplexe Themenfeld Quartier praxisnahe Lösungen zu entwickeln und ein Netzwerk für die beteiligten Akteure aus den verschiedenen Branchen zu bieten, gibt es bei uns den Arbeitskreis Quartier. Wir würden uns freuen, Sie bei unserem nächsten Arbeitskreistreffen am 09.11.2023 begrüßen zu dürfen. Es stehen die folgenden Themen im Mittelpunkt:

I. Neuerungen im Energierecht im Zusammenhang mit der Quartiersversorgung

Am 08.09.2023 hat der Bundestag die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) mit einem Schwerpunkt auf der Umsetzung der Vorgabe zur Nutzung von 65 Prozent erneuerbarer Energien zum 01.01.2024 beschlossen. Die GEG-Novelle tritt somit zum Jahreswechsel in Kraft. Über die neuen Vorgaben und die Verschränkung mit dem geplanten Wärmeplanungsgesetz (WPG) werden wir berichten.

Bereits im Januar 2023 ist das Herkunftsnachweisregistergesetz (HkNRG) in Kraft getreten. Hiermit soll der Nachweis der „grünen“ Eigenschaft verschiedener Energieträger sichergestellt werden.

Am 21.09.2023 hat der Bundestag das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) beschlossen. Hiermit werden konkrete Effizienzmaßnahmen für Behörden und Unternehmen sowie Standards für Rechenzentren definiert.

Wir möchten Sie ebenfalls über Ergebnisse des Fernwärme-Gipfels am 18.10.2023 informieren, die im Quartierskontext interessant sein werden.

Tim Neumüller, BBH, wird über diese Themen einen aktuellen Überblick geben.

II. Überblick über die Neuausrichtung der BEG in Hinblick auf die Neubauförderung

Die BEG bietet bereits jetzt ein breites Spektrum an Fördermöglichkeiten. Im Bereich des Neubaus ist seit März 2023 die neue Bundesförderung – Klimafreundlicher Neubau (BEG KfN) in Kraft. An die Förderung sind hohe Anforderungen an die Nachhaltigkeit eines Gebäudes in seinem gesamten Lebenszyklus geknüpft.

Frau Dr. Barbara Krämer-Zain, BMWSB, wird die Neubauförderung nach der BEG KfN erläutern.

III. Nachhaltigkeitsthemen aus der rechtlichen Perspektive

Anfang des Jahres ist die neue Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie der EU in Kraft getreten. Auf dieser Basis sind kürzlich erste Berichterstattungsstandards veröffentlicht worden, die verpflichtend zu nutzen sein werden. Wir werden Ihnen einen Überblick über die neuen Regelwerke verschaffen und skizzieren, was sie für die Quartiersversorgung bedeuten.

In einem ähnlichen Zusammenhang werden wir uns der Frage widmen, ob und wenn ja unter welchen Voraussetzungen eine Quartiersversorgung als „grün“ oder „klimaneutral“ gekennzeichnet werden darf. Die kürzlich hierzu ergangene Rechtsprechung hat zwar auch, aber nicht nur anekdotischen Charakter.

Schließlich werden wir einen Ausblick auf das sog. Solarpaket I wagen (das bis dahin vielleicht schon beschlossen ist). Denn es enthält mit den Neuerungen am Mieterstrom und der neuen „gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ Regelungen, die für die Quartiersversorgung von erheblichem Interesse sind.

Hierzu wird Christoph Lamy, BBH, ausführen.

IV. Nachhaltigkeit in der Quartiersentwicklung – Veredelung oder künftige Mindestanforderung?

Die Entwicklung der Energiepreise verändert die Kostenstrukturen von Versorgungskonzepten. Steigende Energiekosten geben Effizienz eine höhere wirtschaftliche Bedeutung. Daher ist das Auseinandersetzen mit den Energiepreisszenarien nötig, um das „Quo vadis“ in der Entscheidungsfindung einzubeziehen. Hierzu geben wir Ihnen einen Überblick über die kurz- und mittelfristigen Einflussfaktoren und deren Auswirkungen auf die relevanten Energiepreise.

Neben den wirtschaftlichen Anforderungen nehmen auch zunehmend Kennzahlen zur Beschreibung der Nachhaltigkeit in der Quartiersentwicklung eine steigende Bedeutung ein, um vertrieblich erfolgreich zu sein. Dies adressiert zum einen Wohngebäude aber ebenfalls für im Quartier anzusiedelnde Unternehmen. Dabei bestehen verschiedene Kennzahlen und Bilanzierungssysteme nebeneinander, die wir für Sie sortieren.

Einen Schwerpunkt wollen Felix Hoppe und Arne Dorando, BBHC, dabei auf die Erreichung der Klimaneutralität für Unternehmen legen und dabei aufzeigen, welche wesentlichen Schritte hierfür nötig sind. Dabei zeigen wir wie dabei die umweltbezogenen Anforderungen aus der Nachhaltigkeitsberichtserstattung erfüllt werden. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob und wenn ja Quartiere eine eigene CO2-Bilanz erstellen und eine eigene Strategie zur Klimaneutralität entwickeln sollen. Hier möchten wir gerne mit Ihnen auf Basis von Key-Notes mit Ihnen die Pro’s und Contra’s diskutieren.

V. Aus der Praxis – Ökoenergie-Produkte und deren Bedeutung für Großkunden

Von Ökostrom bis Ökogas, Herkunftsnachweisen, Zertifikaten, power purchase agreements: Sie alle können genutzt werden, um die Ziele CO2-Vermeidung, Klimaschutz, Nachhaltigkeit und vieles mehr zu erreichen. Wir haben mit KlimaInvest einen der führenden Dienstleister in diesem Segment eingeladen, damit dieser uns seine Markterfahrung zu den zunehmend komplexen Aufgaben der Energielieferung darstellen wird.

Dabei wird es nicht nur um die „Vollversorgung“ durch Produkte gehen, sondern auch um die Veredlung von Eigenerzeugung und die Bedeutung von CO2-neutraler Lieferungen für z.B. Förderungen und Investoren.

Hierzu wird Mikola Krenzel, KlimaInvest Green Concepts GmbH, berichten.

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Folgenden Termin bieten wir an:

9.11.2023/Berlin/Webinar.

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Rona Klocke gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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