Die Besondere Ausgleichsregelung und die Entwicklung des europäischen und nationalen Rechtsrahmens


Termin Details

  • Datum:
  • Ort: BBH-Berlin

Der Gesetzgeber hat die Besondere Ausgleichsregelung mit dem EEG 2017 zwar nicht umfassend geändert. Dies heißt aber nicht, dass die gesetzlichen Vorgaben zur EEG-Umlagebegrenzung an Bedeutung verloren haben; das Gegenteil ist der Fall: Es zeichnet sich ab, dass die Besondere Ausgleichsregelung in Zukunft die zentrale Regelung für Energiekostenentlastungen sein wird. Entfällt die Privilegierung, hat das gravierende Konsequenzen nicht nur für die EEG-Umlage, sondern auch für Netzentgeltbestandteile (derzeit die KWK-Umlage).

Darüber hinaus zeigen die aktuellen Entwicklungen, dass die Rolle der Europäischen Kommission gewichtiger wird; nicht zuletzt, weil für die Kalenderjahre ab 2021 neue Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (UEBLL) formuliert werden müssen.

Mit unserer Veranstaltung wollen wir Sie fachübergreifend zur EEG-Umlagebegrenzung Stand jetzt und in Zukunft informieren. Wir freuen wir uns besonders auf unsere Gastreferenten der Europäischen Kommission und vom Umweltbundesamt.

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Folgende Termine bieten wir an:

15.1.2018/Berlin,
18.1.2018/Köln.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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