Die „Osternovelle“ des EEG – Teil 1 

Die nächste Novelle des EEG steht an. Die Ampelkoalition hat viel vor und plant spannende Neuerungen.

Mehr Tempo für Erneuerbare Energien

Um welche Dimension es geht, zeigt sich schon bei den ersten beiden Paragrafen: Der Anteil des aus Erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch soll in den kommenden knapp acht Jahren auf 80 Prozent gesteigert werden – das ist fast eine Verdoppelung zum Stand heute (41 Prozent). Noch einmal fünf Jahre später, im Jahr 2035, soll die Stromerzeugung dann nahezu treibhausgasneutral sein. Um das zu erreichen, werden Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien grundsätzlich so eingeschätzt, dass diese im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen. In der Folge müssen staatliche Behörden diesen erheblich gesteigerten Stellenwert der Erneuerbaren Energien bei all ihren Abwägungen mit anderen Rechtsgütern berücksichtigen.

Zudem werden neue Instrumente das Fördersystem mitprägen: Neben die Marktprämie und die Vergütung treten Differenzverträge (Contracts for Difference – CfD). Zugleich werden Ausschreibungsgrenzen für die Windenergie an Land und die Photovoltaik (PV) erhöht, die dazu beitragen sollen, dass im Jahr 2025 mindestens 6 GW und ab 2027 mindestens 10 GW Wind an Land hinzugebaut wird. Für PV sind die Zahlen noch beeindruckender: Hier sollen es 2025 mindestens 16 GW und ab 2028 mindestens 20 GW sein. Pro Jahr.

Neue Potenziale und Flexibilität dank Energiemix

Die Möglichkeiten kommunaler Beteiligung an Wind- und PV-Anlagen sollen erweitert werden. Insbesondere soll die finanzielle Beteiligung auch bei Windenergieanlagen an Land ermöglicht werden, deren Strom nach der sonstigen Direktvermarktung vermarktet wird. Innovative Konzepte, etwa die Kombination von Wind- und PV-Stromerzeugung mit Wasserstoff als Speicher, bekommen mehr Schub. Und neue Biomethan- und KWK-Anlagen sollen zukünftig so gebaut werden, dass sie mit geringem Aufwand recht kurzfristig auf Wasserstoff als Brennstoff umgestellt werden können.

Auch die Flächenkulisse für PV-Freiflächenanlagen wird wachsen: Zusätzlich können neu ausgewiesene benachteiligte Gebiete und landwirtschaftliche Flächen auf ehemaligen Moorböden mit Solaranlagen bestückt werden. Zudem sollen verstärkt die Potentiale genutzt werden, die sich durch Agri-PV, Floating-PV oder Parkplatz-PV ergeben.

Für Windenergie an Land sollen die Ausschreibungen auf vier Gebotstermine pro Jahr verteilt werden. Außerdem wird das Thema „bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung“ verschoben.

Biomasse als speicherbarer Energieträger soll zukünftig noch systemdienlicher eingesetzt werden. Die Förderung für Strom aus Biomasse wird deshalb auf hochflexible Spitzenlastkraftwerke bezogen werden. Außerdem will die Bundesregierung eine nachhaltige Biomasse-Strategie erarbeiten.

Refinanzierung ohne EEG-Umlage?

Die Kosten des Markthochlaufs der erneuerbaren Stromerzeugung, die bislang über die EEG-Umlage refinanziert wurden, sollen nun vollständig durch Haushaltsmittel gedeckt werden. Die Regelungen zum Ausgleich der Förderkosten werden in ein eigenes Gesetz überführt, das Energie-Umlagen-Gesetz (EnuG). Darin wird auch die Umlagebegrenzung über die Besondere Ausgleichsregelung neu justiert und an die Vorgaben der Klimaschutz-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL) angepasst. Apropos KUEBLL: Im EEG-Entwurf findet sich nun erstmals eine Regelung, die die Inanspruchnahme nicht nur der Umlagebegrenzung, sondern auch der Förderung für Strom aus Erneuerbaren Energien für sog. Unternehmen in Schwierigkeiten ausschließt.

Das war noch nicht alles

Die geplanten Neuregelungen können erst dann Anwendungen finden, wenn die EU-Kommission ihr „Placet“ gibt. Doch dem Gesetzgeber ist klar, dass eine Novelle des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG) nicht ausreicht: Ausdrücklich heißt es etwa, dass die wesentlichen Hemmnisse für Windenergie an Land wegen zu geringer Flächenausweisungen und hoher Anforderungen im Natur- und Artenschutz bzw. im Planungsrecht durch ein gesondertes Gesetzespaket abgebaut werden sollen.

Auch diese Änderungsvorschläge werden wir Ihnen vorstellen und sie einordnen.

Ansprechpartner*innen: Dr. Martin Altrock/Jens Vollprecht/Jens Panknin/Andreas Große

PS: Sie interessieren sich für das Thema: In unseren anstehenden Webinaren zum EEG, KWKG sowie dem EnUG und der Besonderen Ausgleichregelung können Sie mehr über das Osterpaket erfahren. I.S. KWK und iKWK werden Sie hier fündig.

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